Um eine gute und reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, gelten zwischen Künstlern / Gruppen und dem Modell folgende Bedingungen:

Honorar

Der Stundensatz richtet sich nach örtlichen (Arbeitsort) und zeitlichen (Arbeitslänge) Gegebenheiten und ist individuell unter der angegebenen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch zu erfragen. Die Entfernung zum Einsatzort sowie die Arbeitsdauer teilweise auch die zu verrichtende Arbeitsart (Portrait, Akt, Skulptur oder Foto) spielen hierbei eine wichtige Rolle. Nicht nur Arbeitsstätten innerhalb Münchens sind möglich. Ich bin als Modell im ganzen Bundesgebiet tätig und fahre auch gern aus meinem Wohnort zu anderen Örtlichkeiten.

Mindesteinsatz

Arbeitseinsätze unter 2 Stunden Länge (dies bezieht sich auf die reine Arbeitszeit, Fahrtzeiten sind nicht eingerechnet) bei Tätigkeiten innerhalb Münchens sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Einsatzorte außerhalb des U-Bahn-Bereichs erst ab einer Dauer von 4 Arbeitsstunden. Bei Sommerakademien tageweise ab 6 Stunden. Zu bedenken ist, dass eine mögliche Fahrtkostenpauschale anfallen kann, wenn sich der Einsatzort ausserhalb der Münchner Innenstadt befindet.

Ausfall

Kurse oder ausgemachte Termine können unter Umständen auch kurzfristig ausfallen oder abgesagt werden. Da ich selbst mündliche wie schriftliche Absprachen vereinbarungsgemäß einhalte und Termine nicht kurzfristig absage, erwarte ich dies auch von meinem Vertragspartnern. Bei Verhinderungen, Terminausfällen oder -absagen gilt eine kostenlose Absage bis spätestens 6 Tage vor dem ausgemachten Termin, bei Absage ab 72 Stunden (3 Tage) vor dem Termin fallen 50% des vereinbarten Honorars und bei Absage am Tag vor dem zugesagten Termin und am selben Tag 100% des Honorars an. Bitte beachten Sie auch, dass auf Fehlplanungen eines Organisators (wie z.B. Doppelbuchungen zweier Modelle) keine Rücksicht genommen werden kann und der Termin voll zu erstatten ist.

Fotoaufnahmen

Bei üblichen Mal- und Zeichenterminen sind Foto- sowie Videoaufnahmen von mir als Modell nicht gestattet. Bei Fotoshootings haben Nacktaufnahmen ihren Preis, der im Vorfeld für das jeweilige Projekt zu erfragen ist. Beim Shooting werden schriftlich fixierte Model-Release-Verträge geschlossen, damit der Künstler die Aufnahmen nutzen und ich diese zu Werbezwecken verwenden darf. Alles weitere befindet sich in den Verträgen. Fototermine ohne diese Voraussetzungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Besonderes Interesse besteht von meiner Seite nur an Akt-Foto-Shootings, die eine künstlerische Aussagekraft haben, ein Konzept beinhalten oder eine außergewöhnliche Art und Weise der Umsetzung erfordern. An Heimaufnahmen ohne Konzeption bin ich grundsätzlich nicht interessiert.

Umsatzsteuer

Alle Preise sind Endpreise auf Verhandlungsbasis zzgl. Fahrtkosten. Aufgrund des Kleinunternehmestatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.